AGB Extraraum New Work, New Energy & Studio

§1. Mietgegenstand
Es werden auf dem Grundstück EG Erikastraße 98, 20251 Hamburg (=“Extraraum New Work“) die Räume „Lobby“, „Office“, „Library“, „Haven“ und „Tiny Room“, auf dem Grundstück EG Eppendorfer Landstraße 141, 20251 Hamburg, (=“Extraraum New Energy“) die Räume „Salon“ und „Garden Room“, auf dem Grundstück EG Edgar-Roß-Str. 1, 20251 Hamburg, (=“Extraraum Studio“) der Raum „Loft“ stundenweise, tageweise und dauerhaft untervermietet.

§2. Buchung/Stornierung
Mit Überweisung des gesamten Mietpreises hat der Untermieter die Räumlichkeiten verbindlich gebucht. Die Buchungsgebühr/Anzahlung ist im Mietpreis enthalten und beträgt 50% des gesamten Mietpreises und kann nicht erstattet werden. Wenn nichts anderes vereinbart ist können die großen Räume („Salon“, „Lobby“ und „Loft“) bis 14 Tage vor Mietbeginn, alle anderen Räume bis 72 Stunden vor Mietbeginn unter Erstattung von 50% des Gesamtpreises storniert werden.

§3. Umfang und Nutzung
Die Anmietung umfasst die Nutzung des angemieteten Raums ausschließlich für den gemieteten Zeitraum.
Eine weitere Untervermietung der angemieteten Räume ist nicht zulässig.

§4. Zahlungen des Mietzinses
Die Mietzahlung hat kostenfrei auf folgendes Konto des Vermieters zu erfolgen:
Roman Vogt
IBAN: DE53 2005 0550 1234 1401 66
BIC: HASPDEHHXXX
Hamburger Sparkasse

§5. Hausordnung/Endreinigung
Die Räume werden besenrein und aufgeräumt an den Untermieter übergeben und müssen ebenso vom Untermieter hinterlassen werden. Dazu gehören insbesondere:
a. Benutztes Geschirr in den Geschirrspüler zu stellen.
b. Die Flächen und die benutzten sanitären Einrichtungen zu reinigen und zu desinfizieren.
c. Abfall und Unrat dürfen nicht in den Räumen angesammelt werden, sondern sind unverzüglich zu beseitigen.
d. Das Aufbauen, Abbauen, Aufräumen und Reinigen/Desinfizieren der zu übergebenen Mietfläche erfolgt innerhalb der gemieteten Zeit.
e. Für nicht vorgenommene Reinigungsarbeiten fällt eine Endreinigungspauschale je nach Zeitaufwand (60 € pro Std.) an.
f. Innerhalb der Nutzung darf die gewöhnliche Zimmerlautstärke nicht überschritten werden.

§6. Haftung
a. Der Untermieter bestätigt mit der Anmietung eines der Räume im Extraraum, dass er seine Tätigkeit im Extraraum ausüben darf und dass er über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt.
b. Der Vermieter haftet nicht für Störungen des Mietgebrauchs, die von Dritten einschließlich sonstigen Mietern des Gebäudes verursacht werden. Er wird sich aber bemühen, auf die Beseitigung ihm bekannt gegebenen Störungen hinzuwirken.
c. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters zurückzuführen sind.
d. Der Vermieter haftet nicht für gestohlene bzw. vergessene private Dinge.
e. Der Untermieter haftet dem Vermieter für alle aus Anlass der Nutzung entstandenen Schäden an den Räumen, der Einrichtung sowie am zur Mitbenutzung überlassenen Inventar.
f. Der Untermieter ist verpflichtet, den Vermieter von etwaigen Ansprüchen freizuhalten, die Teilnehmer aus seinen Veranstaltungen gegen den Vermieter geltend machen.
g. Der Mieter kann das WLAN-Netz des Extraraums kostenfrei mitbenutzen. Für eventuelle Störungen des WLANs und den daraus ggf. entstehenden Schäden für den Untermieter haftet der Extraraum nicht. Ein störungsfreier Gebrauch kann nicht garantiert werden.

§7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

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